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Kündigung erhalten?

Wichtig: Fristen beachten

Wer eine Kündigung erhalten hat und sich dagegen wehren möchte, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam. Dies ist ein allgemeiner Hinweis und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Melde dich deshalb so früh wie möglich.

Du bekommst eine persönliche Rückmeldung von einem Menschen aus unserem Team, keine automatische Antwort. Die Anfrage begründet keine Mitgliedschaft. Wir können dir trotzdem helfen, eine Vertretung ist dann auf deine Kosten. Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, daher lohnt sich eine frühe Einschätzung.

Du kannst Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und weitere Unterlagen hochladen (PDF, JPG oder PNG, bis zu 5 Dateien, je max. 8 MB, zusammen max. 20 MB).

E-Mail oder Telefon ist nötig, damit wir uns melden können.

Zum Beispiel: Datum des Zugangs der Kündigung, Art der Kündigung, Betriebsgröße.