Scheinselbstständigkeit im Studio: fit4work warnt vor „Selbstständigkeits“-Erklärungen
Immer häufiger legen Fitnessstudios ihren Trainerinnen und Trainern Erklärungen nach § 127 SGB IV vor, mit denen sie eine angebliche Selbstständigkeit bestätigen sollen – obwohl viele nach festen Kursplänen arbeiten, organisatorisch in den Studiobetrieb eingebunden und wirtschaftlich abhängig sind. fit4work rät Betroffenen, solche Dokumente nicht unter Druck zu unterschreiben und sich vorher kostenlos und vertraulich beraten zu lassen.
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